Was ist ein Tiny House?

Jedes Mobilheim wird in der Technologie eines leichten Holzrahmens hergestellt. Heute werden Einfamilienhäuser oder ganze Reihenhaussiedlungen mit der gleichen Technik gebaut. Der einzige Unterschied zu den Mobilheimen besteht darin, dass sie ihre wichtigste Funktion beibehalten - sie sind nicht dauerhaft mit dem Boden verbunden.


Wie lange dauert die Produktion?

Die Herstellung eines Hauses ist ein spezifischer Prozess, der in der Regel die gleiche Zeit in Anspruch nimmt. Das Datum, an dem wir das Haus an den Nutzer ausliefern können, hängt von der aktuellen Warteschlange der zu produzierenden Häuser ab. Der genaue Termin kann bei der Bestellung des Hauses vereinbart werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich meist um einen Zeitraum von 4-6 Monaten handelt.


Was kostet ein Tiny House?

Folgende Faktoren wirken sich auf die Kosten aus:

  • die Größe der Wohnfläche
  • Art der Baumaterialien
  • die Ausbaustufe („Ausbauhaus“ oder bezugsfertig)
  • der Ausstattungsumfang
  • die technische Ausrüstung (Heizung, Dusche, etc.)

>>> Allgemeine Preisangaben sind nicht möglich <<<


Bieten wir einen Transport an?

Es ist uns wichtig, dass unsere Kunden so wenige Sorgen wie möglich haben. Der Kaufprozess soll angenehm und stressfrei sein. Der Transport ist eines der Elemente dieses Prozesses, und wir haben uns gut darum gekümmert. Die speziell vorbereitete Transportabteilung von Spacesuite Homes mit den zuständigen Logistic-Unternehmen der Hersteller verfügen über eine Flotte von Lastwagen, die die Häuser jeden Tag sicher und pünktlich an jeden Ort der Welt liefern.


In welcher Form wird das Tiny House geliefert?

Die Mobilhäuser werden mit größter Sorgfalt und unter den Bedingungen einer Fabrik nach einem technologisch definierten Verfahren gebaut. Die nächste Phase ist ein qualitativer Test, der in über 300 Prüfschritte unterteilt ist. Wenn das Haus geprüft und abfahrbereit ist, wird es verladen. Das Haus wird sorgfältig gesichert und für den Transport vorbereitet. Am Bestimmungsort kommt es gebrauchsfertig an. Das Tiny House muss nur noch an einem vorbereiteten Ort aufgestellt, nivelliert und mit den Medien verbunden werden. Von nun an ist das Haus voll funktionsfähig.


Ist ein Tiny House genehmigungspflichtig?
Je nach Bundesland und teilweise auch Gemeinde gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen für den Bau eines Tiny Houses. Deshalb ist es besonders wichtig, sich bereits vor Beginn des Bauprojekts sorgfältig über die regionalen Bauvorschriften und Vorgaben zu informieren. Bei der Auswahl des passenden Grundtücks ist es entscheidend, dass eine Genehmigung zur Errichtung eines Tiny Houses vorliegt. In einigen Regionen sind Tiny House-Siedlungen entstanden, die explizit für den Bau solcher kleiner Häuser ausgewiesen sind. Aber auch auf anderen Baugrundstücken kann der Bau eines Tiny Houses genehmigt werden.


Wo kann ich mein Tiny House hinstellen?


Nutzung zum dauerhaften Wohnen


Sie benötigen ein Grundstück, das nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke für das Wohnen zugelassen ist. Das sind beispielsweise Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete und Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung oder Sondergebiete. In manchen dieser Gebiete gibt es örtliche Bebauungspläne, die regeln, welche Art von Häusern gebaut werden dürfen. Oder es gibt eine Ortsgestaltungssatzung. Beide machen es unter Umständen schwierig, eine Baugenehmigung für ein Tiny House zu bekommen. Am einfachsten bekommt Sie ein Tiny House wahrscheinlich in einem Sondergebiet oder in „Gebieten zur Entwicklung der Wohnnutzung“ genehmigt, da es dort am wenigsten Auflagen gibt.
Das Grundstück muss erschlossen sein. Das heißt, es muss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angebunden sein und an das Ver- und Entsorgungsnetz.


Sonderfall Campingplatz:
Wenn Sie Ihr Tiny House auf einem Campingplatz aufstellen wollen, für den die Wohnnutzung im Bebauungsplan eingetragen ist, dann benötigen Sie weder eine Stellplatz- noch eine Baugenehmigung. Laut Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze gibt es dann zwei Auflagen für das Tiny House:


  • Es darf maximal 50 Quadratmeter groß sein.
  • Es darf nicht höher als 3,50 Meter sein. Einige Campingplatzbetreiber lassen allerdings auch Tiny Houses bis 4 Meter Höhe zu, also im Zweifel nachfragen.

  • Anforderungen, die ein Tiny House für dauerhaftes Wohnen erfüllen muss


    Da die Landesbauordnung für Wohnungen vorschreibt, dass sie eine Küche und ein Bad haben müssen, ist ein Tiny House ohne Küche und Bad nicht genehmigungsfähig. Weitere Anforderungen, die das Minihaus erfüllen muss:

  • Aufenthaltsräume müssen mindestens 2,40 Meter hoch sein – wobei es da in einigen Bundesländern Ausnahmen gibt.
  • Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
  • Bei Tiny Houses aus Holz kann eine Blitzschutzanlage notwendig sein.
  • Außerdem unterliegen auch Treppen, Türen, Fenster und Fluchtwege den Bestimmungen der Landesbauordnung.


Nutzung als Wochenend- oder Ferienhaus


  • Wer sein Tiny House nur gelegentlich als Wochenendhaus oder als Ferienhaus nutzen will, kann es auf einem Grundstück in einem „Sondergebiet, das der Erholung dient“ aufstellen. Diese Gebiete sind extra für den Bau von Wochenend- oder Ferienhäusern gedacht. Das Attraktive an diesen Gebieten: Sie liegen meist umgeben von Außengebieten, also mitten in der Natur. Zudem gelten in solchen Gebieten oft tolerantere Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen. Dort ist der Bau häufig verfahrens- oder genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche nicht mehr als 50 Quadratmeter beträgt. Das Grundstück muss allerdings auch dort erschlossen sein.
  • Dauerwohnen (und die Anmeldung eines Erstwohnsitzes) ist in solchen Tiny Houses in der Regel nicht erlaubt – es sei denn, die Gemeinde hat im Bebauungsplan eine Wohnnutzung zugelassen. Dann müsst ihr allerdings die Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Bau einhalten. Sie gilt nicht, wenn das Tiny House maximal vier Monate im Jahr bewohnt wird.

    Nutzung als Wohnwagen

    Wer sein Tiny House nur als Wohnwagen für den Urlaub nutzt, fällt nicht unter das Baurecht. Das Tiny House gilt dann als Fahrzeug. Es muss allerdings für die Zeit, in der es nicht genutzt wird, einen Stellplatz haben. Das kann eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund sein.